Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingen der Potthast Holztechnik GmbH & Co.KG, Südstraße 42, 32683 Barntrup

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Kauf- und Werkvertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Potthast Holztechnik GmbH & Co.KG mit Unternehmen gemäß § 14 BGB (sog. B2B Kunden, nachfolgend „Kunde“), in welchen wir Verkäufer oder Werkunternehmer sind.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen durch den Kunden gelten als verbindliches Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns annehmen.
2.2 Der Kunde hat die Beschreibungen unserer Leistungen sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen unsere Annahmen nicht zu, wird uns der Kunde davon unterrichten, damit wir unsere Darstellung korrigieren können.

 

3. Erfüllungsort, Versand und Teilleistungen

3.1 Erfüllungsort unserer Leistungspflichten ist der Sitz unseres Unternehmens in 32683 Barntrup
3.2 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen versenden, ebenso bei Versendung innerhalb des gleichen Ortes. Die Verpackung der Ware unterliegt unserem pflichtgemäßen Ermessen. Versendungs- und Verpackungskosten sind durch den Kunden zu tragen.
3.3 Teilleistungen sind unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden zulässig.

 

4. Leistungs- und Lieferzeit

4.1 Vertraglich avisierte Leistungs- und Liefertermine dürfen um bis zu fünf Werktage überschritten werden.
4.2 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden, ist für die Bewertung der Einhaltung von Lieferterminen der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 3.2 maßgeblich.
4.3 Sollte Ware, die wir selbst von Lieferanten beziehen, temporär nicht lieferbar sein, verlängert sich der Liefertermin bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von fünf Werktagen. Stellen wir die Ware selbst her, gilt diese Regelung bei der Lieferung von Warenbestandteilen durch Lieferanten entsprechend.
4.4 Sollte sich der Liefertermin gemäß Ziffer 4.3 um mehr als einen Monat verlängern, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
4.5 Wurde vertraglich ein Liefertermin als verbindliche Vertragsfrist vereinbart und haben wir eine Liefergarantie übernommen, gelten an Stelle der Ziffern 4.1, 4.3 und 4.4 die gesetzlichen Bestimmungen.

 

5. Zahlung

5.1 Die von uns angegebenen Preise sind bindend und werden unter Angabe der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
5.2 Die Zahlung erfolgt stets bargeldlos nach Wahl des Kunden per Nachnahme, per Überweisung oder per Kreditkarte. Etwaige durch die gewählte Zahlungsmethode anfallende Kosten oder Gebühren trägt der Kunde. Wir behalten uns das Recht vor bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen oder weitere Zahlungsmethoden zuzulassen.
5.3 Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Gefahrübergang und Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertrag vor.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl in Höhe des Neuwerts der Vorbehaltsware zu versichern. Wird die Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet, ist der Kunde dazu verpflichtet, unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns schriftlich von der Pfändung zu informieren.
6.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
6.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät; in diesem Fall können wir vom Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung benötigen.

 

7. Mängelrechte

7.1 Handelsübliche, Optik und Funktionalität nicht beeinträchtigende, und dem Kunden zumutbare geringfügige Abweichungen in Maßdaten, Konstruktion, Form, Farbton, oder Gewicht der Ware stellen keinen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 BGB dar. Dies gilt auch für Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
7.2 Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden hergestellt und/oder montiert, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Vorgaben des Kunden zu überprüfen. Sind Mängel der Ware auf die Vorgaben des Kunden zurückzuführen, stehen dem Kunden insoweit keine Mängelrechte zu.
7.3 Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
7.4 Ist die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften mangelhaft, erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung); unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt davon unberührt.
7.5 Mängelrechte sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln der Ware verjähren in einer Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang.

 

8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung von Forderungen

Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn sich dieses aus demselben Vertragsverhältnis ergibt. Ansprüche des Kunden gegen uns können nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. § 354 a HGB bleibt unberührt.

 

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit es auf ein Verschulden ankommt, haften wir bei einfacher
Fahrlässigkeit jedoch nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Kunden regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Liefer- oder Beschaffenheitsgarantie übernommen haben. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen bleiben unberührt.

 

10. Höhere Gewalt

Sofern und soweit eine Pflichtverletzung aus dem Vertrag auf höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, Virus-Pandemie) zurückzuführen ist, sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen. Die Rechte der Vertragsparteien bestimmen sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über die Unmöglichkeit und die Störung der Geschäftsgrundlage. Ziffer 4.4 gilt entsprechend.

 

11. Besondere Regelungen für Werkverträge

11.1 Sofern und soweit nach der Gesamtbetrachtung des Vertrages kein Kauf- sondern ein Werkvertrag gegeben ist, gelten neben den relevanten gesetzlichen Regelungen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen entsprechend, ergänzt um die nachfolgenden Regelungen der Ziffern 11.2 und 11.3.
11.2 Wir sind berechtigt, vom Kunden gemäß den Regelungen des § 650 f BGB Sicherheit zu verlangen. Andere gesetzliche Regelungen über das Verlangen einer Sicherheit bleiben unberührt.
11.3 Für objektiv trennbare Teilleistungen sind wir dazu berechtigt, für jede der Teilleistungen eine Teilabnahme zu verlangen. Für die Teilabnahme gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts zur Abnahme entsprechend.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.3 Gerichtsstand ist, sofern eine Vereinbarung über den Gerichtsstand gesetzlich zulässig ist, 32683 Barntrup, Deutschland. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmunen des Vertrages unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen soll eine angemessene Regel gelten, die die Parteien vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der vereinbarten Regel erkannt hätten.

Unsere AGB können Sie sich hier als PDF herunterladen.

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Potthast Holztechnik GmbH & Co. KG

Südstraße 42, 32683 Barntrup

Rufen Sie uns an +49 (0)5263 956 409

Telefax: +49 (0)5263 956 793
Mobil: +49 (0)171 8178539